ALLGEMEINE VERLEIHBEDINGUNGEN
- Die Miete der Geräte erfolgt nur an nichtgewerbliche Veranstaltende in Stadt und Landkreis Rosenheim (Vereine, Organisationen oder Privatpersonen) und Mitarbeitende des Stadtjugendrings Rosenheim (im Folgendem „Kunde“ genannt).
- Ein Rechtsanspruch auf die Anmietung besteht nicht. Der Mietvertrag kommt mit Buchung und Reservierung des Kunden auf der Homepage des Stadtjugendringes zustande.
- Es gilt der jeweils auf der Homepage hinterlegte Preis zum Buchungstag. Dies gilt auch für verbrauchte Materialien.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.
- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen – und Sachschäden, die durch oder in Zusammenhang mit der Anmietung der Geräte entstehen. Das bedeutet der Vermieter haftet lediglich
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und dem Zweck des Vertrages ergeben beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
- Der Kunde ist verpflichtet, die verliehenen Geräte sachgemäß zu nutzen, die Nutzung durch eine (volljährige) Aufsichtsperson entsprechend zu beaufsichtigen und die Geräte schonend zu behandeln. Der Kunde übernimmt mit Anmietung die Verkehrssicherungspflicht für die Geräte. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Geräte ggF. ordnungsgemäße Schutzkleidung zu tragen ist.
- Der Kunde ist verpflichtet von ihm verursachte Schäden an den Spielgeräten in Höhe der anfallenden Reparaturkosten zu erstatten. Sofern eine Reparatur wegen Zerstörung oder Verlust des Spielgeräts unmöglich ist, hat der Kunde dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Der Vermieter stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung, welche binnen 14 Tage zu begleichen ist.
- Eine Weitervermietung der Spielgeräte durch den Kunden ist nicht zulässig.
- Der Kunde ist für die termingerechte Abholung und Rückgabe der Spielgeräte verantwortlich.
- Die Spielgeräte sind in der Buchungswoche Mittwoch um 11 Uhr im Lager der Geschäftsstelle des Stadtjugendringes, Rathausstr. 24,Rosenheim abzuholen.
- Die Rückgabe erfolgt um 9.00 Uhr jeweils ebenso Mittwochs.
- Die vorgenannten Zeiten sind nicht veränderbar und pünktlich einzuhalten. Ausnahmen und andere Abholzeiten können weder telefonisch noch per Mail vereinbart werden. Eine Nachgebühr wegen verspäteter Rückgabe in Höhe des zum Buchungstag hinterlegten Preises, etwaige Mietausfallschäden oder sonstige Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Schäden sind unverzüglich unaufgefordert mindestens in Textform (d.h. per E-Mail an verleih@stadtjugendring.de) zu melden.
- Die Spielgeräte müssen genau nach Anleitung zusammengelegt und verpackt sowie trocken und sauber zurückgegeben werden. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichteinhaltung eine Zusatzgebühr i.H.v. 20,- Euro für seinen erhöhten (Reinigungs-)Aufwand bei Zuwiderhandlung in Rechnung zu stellen.
- Sofern Zusatzteile (Spanngurte o.Ä.) bei Rückgabe der Spielgeräte fehlen, werden die anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen (ggfs. abzgl. eines Abzugs „Neu für Alt“) in Rechnung gestellt.
- Der ordnungsgemäße und verkehrssichere Transport sowie sachgemäße Auf- und Abbau der Geräte obliegen dem Kunden.
- Eine Kaution wird nicht erhoben. Es ist darauf zu achten, dass Buchungen daher nur mit vollständigem Namen und Anschrift möglich sind. Der Vermieter behält sich vor, dies über Vorlage von Ausweisdokumenten zu verifizieren.
- Eine Buchung erfolgt grundsätzlich über die Homepage stadtjugendring.odoo.com
- Der Kunde erhält automatisch eine Buchungsbestätigung per Mail. Der anfallende Betrag ist vor Ort zu begleichen, nachdem die Spielgeräte zurückgebracht wurden. Die Gesamtrechnung (Verleihgebühr und nach Bedarf Reinigungsgebühr, Verzugsgebühren, Ersatzbeschaffungen) wird dem Kunden nach Rückgabe und Prüfung der Spielgeräte ausgehändigt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung bei Abholung und Rückgabe digital oder ausgedruckt mitzuführen.
Stand: April 2026